Elternberatung gemäß § 95 AußStrG

bei einvernehmlicher Scheidung

Seit 1. Februar 2013 sind Eltern bei einer einvernehmlichen Scheidung gemäß dem Außerstreitgesetz verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die Folgen der Trennung und die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.

 

Eltern sind in dieser Scheidungsphase  sehr gefordert, sind sie doch in dieser Zeit meist selbst sehr belastet und daher oft mit ihren eigenen Verletzungen beschäftigt.

 

Ich berate Sie zu möglichen Verhaltensweisen der Kinder, mit denen Sie zu rechnen haben, wie Sie ihre Kinder unterstützen können, damit sie diese „stürmische“ Zeit gut durchstehen und was unbedingt vermieden werden sollte.

 

Ablauf und Dauer: Die Beratung findet in einem individuellen Einzelgespräch statt. Sie können auch gemeinsam als Eltern daran teilnehmen. Rufen Sie mich einfach für eine individuelle Terminvereinbarung an. Die Dauer richtet sich nach dem Umfang Ihrer Fragen und Anliegen, vom BMJ (Bundesministerium) empfohlen werden 1-2 Stunden. Gleich im Anschluss daran erhalten Sie eine Bestätigung, die als notwendiger Nachweis bei Gericht vorgelegt wird.

 

Kosten:

€ 80,- pro Stunde

€ 40,- Euro pro Gruppenveranstaltung und Person (90 Minuten)